Definition OdA
Formulierung gemäss Berufsbildungsgesetz
Art. 1 Grundsatz
1 Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Anbieter der Berufsbildung). Sie streben ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung, insbesondere in zukunftsfähigen Berufsfeldern an.
Das versteht SQUF unter dem Begriff OdA
Die am Netzwerk SQUF beteiligten, gesamtschweizerisch oder sprachregional tätigen Dachorganisationen engagieren sich in mindestens einem der drei folgenden Bereiche:
Grundbildung
- für die Lehrbetriebs- / und Arbeitgeberinteressen
- für die Interessen der bei ihnen angeschlossenen ausbildungs- und prüfungsverantwortlichen Berufsverbände
- für die eigenen Interessen, sofern sie selber eine ausbildungs- und prüfungsverantwortliche Organisation sind
Höhere Berufsbildung (Tertiär B)
- für die Arbeitgeberinteressen bei Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie höheren Fachschulen unter Einbezug der jeweiligen Berufsverbände
Lehrbetriebs- und Arbeitgeberinteressen bei den Schnittstellen
- Sek I/Sek II
- Arbeitswelt
- tertiäre Bildung


